Gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz ist derjenige, der bestimmte Prozentsätze (Schwellen) der Stimmrechte und/oder der diesbezüglichen Finanzinstrumente erreicht, über- oder unterschreitet, verpflichtet, dies jeweils unverzüglich dem betroffenen Unternehmen mitzuteilen.
Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind der Volkswagen Aktiengesellschaft eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung zwingend (gem. § 2 StimmRMV) elektronisch an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
Die Volkswagen Aktiengesellschaft hat seit Januar 2013 folgende Stimmrechtsmitteilungen erhalten: