Die Grundsatzerklärung zur Einhaltung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zeigt auf, wie wir den gesetzlichen Pflichten im Rahmen des LkSG nachkommen. Sie beschreibt außerdem die festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und formuliert die von der Volkswagen AG an ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Zulieferer in der Lieferkette gerichteten Erwartungen.
Menschenrechte

Die Achtung von Menschenrechten ist für die Volkswagen Group weltweit ein elementarer Teil unserer unternehmerischen Verantwortung – im Konzern, in der Lieferkette und in der Gesellschaft.
Diese haben die Konzernleitung und der Europäische- und Weltkonzernbetriebsrat auch in der gemeinsamen Sozialcharta festgeschrieben.
Als Volkswagen Group verpflichten wir uns zu den Prinzipien der Internationalen Menschenrechtscharta und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Wir richten unsere Geschäftstätigkeiten an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact) aus, um nachhaltiges und ethisches Wirtschaften zu gewährleisten.
„Unsere Stakeholder erwarten von uns zu Recht eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Menschenrechte. Mit einem Team von über 50 Expertinnen und Experten überwachen wir die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, identifizieren Verbesserungspotenziale und suchen den Dialog mit Partnern und Behörden. Die Sicherung der Menschenrechte ist eine Aufgabe ohne Ablaufdatum, zu der die Volkswagen Group und unser Team verpflichtet ist.“![]()

Die Menschenrechtsbeauftragte und Team
Kernaufgaben


Unser Risikomanagementsystem erkennt und minimiert frühzeitig menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken. Es ist in alle Geschäftsabläufe integriert und die Geschäftsleitung wird regelmäßig über Ergebnisse informiert.

Wir verankern präventive Maßnahmen in unseren Geschäftsabläufen, um Risiken zu verhindern oder zu minimieren. Dazu gehören unter anderem Schulungen, geeignete Beschaffungsstrategien und risikobasierte Kontrollmaßnahmen.

Bei festgestellten Verletzungen ergreifen wir sofortige Maßnahmen, um diese zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß zu minimieren. Wir entwickeln konkrete Pläne und setzen diese um, um sicherzustellen, dass solche Verletzungen nicht erneut auftreten.

Unser Beschwerdeverfahren ermöglicht es, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken hinzuweisen. Es gewährleistet Vertraulichkeit und Schutz vor Benachteiligung für alle Hinweisgeber.

Wir dokumentieren fortlaufend die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten und erstellen jährlich einen Bericht. Dieser Bericht ist öffentlich zugänglich und legt unsere Maßnahmen und deren Wirksamkeit dar.
„Als global agierendes Unternehmen steht der Volkswagen Konzern für individuelle Freiheit, faire Arbeitsbedingungen, offenen Welthandel, wirtschaftliche Entwicklungen und friedliches Zusammenleben. Bei unseren weltweiten Geschäftsaktivitäten achten wir darauf, dass unsere Werte gelebt werden und unsere Standards eingehalten werden. Das Gleiche erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.“![]()

Schutz der Menschenrechte bei der Volkswagen Group
Zum Schutz der Menschenrechte hat die Volkswagen Group konzernweit klare Verantwortlichkeiten im Rahmen des „Drei-Linien-Modells” als Ordnungsrahmen für ein ganzheitliches Governance, Risk und Compliance Management System zur Steuerung der Unternehmensrisiken etabliert.
Die erste Linie besteht aus den Fachbereichen, die das operative Tagesgeschäft verantworten. Sie sollen Risiken frühzeitig erkennen, analysieren und durch entsprechende Kontrollmaßnahmen steuern. Wichtige Bereiche für die Sicherstellung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten sind unter anderem die Beschaffung und das Personalwesen.
Die zweite Linie kontrolliert und berät die erste Linie. Hierzu gehört auch der Bereich Compliance.
Die dritte Linie bildet die interne Revision als objektive Prüfungsinstanz.
Unsere Menschenrechtsbeauftragte übernimmt die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben gemäß § 4 Absatz 3 des LkSG. Sie stellt sicher, dass das Risikomanagement der ersten und zweiten Linie angemessen und wirksam ist, und führt risikobasiert Kontrollmaßnahmen durch.

Der Beschwerdemechanismus
Wir bei der Volkswagen Group nehmen Hinweise sehr ernst:
Wenn Sie menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken und Verstöße in unserem Unternehmen oder bei unseren Partnern entlang der Lieferkette bemerken, können Sie diese jederzeit unserem Zentralen Aufklärungs-Office melden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch die Volkswagen Group erfordern. Unser Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die sich um den Sachverhalt kümmern. Bestätigen sich die Hinweise, ergreifen wir die notwendigen Maßnahmen, um die Verstöße und/oder Risiken zu minimieren oder zu beenden.
