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vzbv und Volkswagen einigen sich auf faire Vergleichslösung im Musterfeststellungsverfahren

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Nicolai Laude
Nicolai Laude
Leiter Sustainability & Issues Communications
Christopher Hauss
Christopher Hauss
Corporate Communications Leiter Strategie- und Finanzkommunikation
  • Unter Leitung des Präsidenten des OLG Braunschweig wurde die Güteverhandlung über einen Vergleich erfolgreich abgeschlossen
  • Vergleichslösung gewährleistet transparente und einfache Abwicklung für vergleichsberechtigte Verbraucherinnen und Verbraucher

Wolfsburg. Der vzbv und Volkswagen haben sich heute auf den ausgehandelten Vergleich in der Größenordnung von 830 Millionen Euro im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens geeinigt. Die Einigung ist möglich geworden durch die Initiative des Präsidenten des Oberlandesgericht Braunschweig.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.