Hiltrud Werner, Vorstand Integrität und Recht der Volkswagen AG: „Die Einigung ist eine gute Nachricht für die Kunden. Gemeinsam mit dem vzbv haben wir eine faire und praktikable Vergleichslösung erreicht. Wir bedanken uns beim OLG-Präsidenten für das konstruktive Vorgehen als Güterichter und werden nun alles daran setzen, die Einmalzahlungen so schnell wie möglich anbieten und auszahlen zu können.“
Dr. Manfred Döss, Chefjustiziar der Volkswagen AG: „Es ist gut, dass wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Vergleich nun doch gemeinsam mit dem vzbv anbieten. Das bestätigt, dass der Vergleich in diesem Verfahren eine vernünftige Lösung für alle ist: für die Kunden, die Justiz und Volkswagen. Wichtig war beiden Seiten, dass eine unabhängige Kontrolle der Umsetzung und eine transparente Abwicklung des Vergleichs erfolgt. Beides ist gewährleistet. Zusätzlich unterstützt Volkswagen deshalb im Bedarfsfall und auf Wunsch auch eine anwaltliche Beratung. Außerdem wird eine unabhängige Ombudsstelle für mögliche Streitfälle eingerichtet.“
Die Volkswagen AG arbeitet bereits mit Hochdruck an der Erstellung einer Plattform für die unkomplizierte Abwicklung des Vergleichs. Ab Ende März soll diese den vergleichsberechtigten Kundinnen und Kunden ermöglichen, einfach und schnell eine Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin können sich Interessierte unter vergleich.volkswagen.de in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um zum VW-Vergleich auf dem Laufenden gehalten zu werden.