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Volkswagen Aufsichtsrat macht Schadensersatzansprüche gegen Prof. Martin Winterkorn und Rupert Stadler geltend

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Michael Brendel
Michael Brendel
Volkswagen Group Communications Supervisory Board Communications
Nicolai Laude
Nicolai Laude
Leiter Sustainability & Issues Communications
Es ist ein Fahnenmast zu sehen. Die weiße Fahnen trägt die dunkelblaue Aufschrift "Volkswagen - Aktiengesellschaft". Die Fahne ragt in den hellblauen, leicht bewölkten Himmel.
  • Aufsichtsrat schließt Prüfung von Haftungsansprüchen nach umfassender Untersuchung ab
  • Sorgfaltspflichtverletzung bei Prof. Martin Winterkorn und Rupert Stadler festgestellt
  • Keine Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Konzernvorstands
  • Auch AUDI AR und Porsche AR sehen Sorgfaltspflichtverletzung

Wolfsburg. Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG zieht einen Schlussstrich unter seine Aufklärungsarbeit und beendet seine im Oktober 2015 eingeleitete Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Dieselkrise. Als Ergebnis beschloss das Gremium in seiner heutigen Sitzung, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Konzerns, Prof. Martin Winterkorn, sowie den früheren Konzernvorstand und Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG, Rupert Stadler, wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Konzernvorstands wurden nicht festgestellt.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.