Vereinbart wurde eine Erhöhung der Entgelte in zwei Stufen um 5,2 Prozent zum Juni 2023 und um 3,3 Prozent zum Mai 2024. Zudem zahlt Volkswagen seinen Beschäftigten einen steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleich in Höhe von 2000 Euro zum Februar 2023 und in Höhe von 1000 Euro zum Januar 2024. Auszubildende und Dual-Studierende erhalten jeweils den halben Betrag.
Verhandlungsführer Arne Meiswinkel kommentierte: „Mit einer Laufzeit von 24 Monaten konnten wir für Volkswagen langfristige Planungssicherheit und Stabilität erzielen. Damit trägt dieser Abschluss dem außergewöhnlich anspruchsvollen und anhaltend volatilen gesamtwirtschaftlichen Umfeld Rechnung. Auch das deutliche Signal eines Abschlusses innerhalb der Friedenspflicht zeugt von unserer Verantwortung gegenüber der Belegschaft sowie dem Unternehmen.“
Meiswinkel ergänzte: „Der Tarifabschluss darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir weiterhin unsere Kosten strikt im Griff behalten müssen.“ Dies sei die Grundvoraussetzung, um unsere Transformation mit der notwendigen Geschwindigkeit fortzusetzen, unsere Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu sichern.
Ein wichtiger Beitrag für die Transformation von Volkswagen sei Meiswinkel zufolge die Einführung eines neuen zukunftsorientierten Stipendienprogramms, mit dem sich das Unternehmen erstmalig an Studierende mit einem Bachelor-Abschluss wendet: „Mit dem ‚Volkswagen Master‘ richten wir unser Angebot noch stärker am künftigen Bedarf aus und gewinnen hoch qualifizierte Nachwuchstalente für unsere Transformation, vorzugsweise in den Zukunftsfeldern Digitalisierung, Software und Batterie.“
Die Stipendiaten erhalten die Möglichkeit, das Unternehmen über Praxiseinsätze kennenzulernen und direkt im Anschluss an ihren Master eine Karriere im Unternehmen zu beginnen.
An den tariflich festgeschriebenen 1.400 jährlichen Ausbildungsplätzen hält das Unternehmen fest.
Volkswagen hebt ab 2023 die pauschale Zahlung der Semesterbeiträge für Dual-Studierende in Höhe von derzeit 350 Euro auf 395 Euro pro Semester an. In Anlehnung an den letzten Tarifvertrag erhalten Auszubildende und Dual-Studierende zukünftig anstelle der leistungsorientierten Einmalzahlung eine jährliche Pauschale in Höhe von 500 Euro.
Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wurde um 5 Jahre bis zum 31.12.2027 verlängert. Für Volkswagen bleibt das Instrument ein wichtiger Hebel, um die Transformation zum softwarezentrierten nachhaltigen Mobilitätsunternehmen weiter voranzubringen und den künftigen Personalbedarf zu steuern. Meiswinkel erklärte: „Die zielgerichtete Umsetzung der Altersteilzeit gibt uns die notwendige Flexibilität, um einerseits Beschäftigung entlang der demographischen Kurve anzupassen, besonders belastete Beschäftigte früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu lassen und gleichzeitig die erforderlichen Zukunftsqualifikationen im Unternehmen zu halten.“
Ferner haben sich die Volkswagen AG und die IG Metall darauf verständigt, allen Beschäftigten die Wandlung der tariflichen Zusatzvergütung in bis zu sechs tarifliche Freistellungstage jährlich zu ermöglichen. Diese Regelung galt bisher ausschließlich für Beschäftigte mit besonders belastenden Lebens- und Arbeitssituationen, wie Pflege, Schichtarbeit oder Kinderbetreuung. Ab 2024 können alle Beschäftigten nun zwischen Geld oder Freizeit wählen.
Der Haustarifvertrag der Volkswagen AG gilt für rund 125.000 Beschäftigte der Werke in Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel sowie für die Volkswagen Financial Services AG, Volkswagen Immobilien GmbH und dx.one GmbH.