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„Die Zukunft der Arbeit ist hybrid“
Neue Betriebsvereinbarung für mobiles Arbeiten bei der Volkswagen AG

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Alexandra Bakir
Alexandra Bakir
Volkswagen Group Communications Corporate Communications | Head of People & HR Communications
Heiko Lossie
Heiko Lossie
Sprecher Betriebsrat
Es ist ein Fahnenmast zu sehen. Die weiße Fahnen trägt die dunkelblaue Aufschrift "Volkswagen - Aktiengesellschaft". Die Fahne ragt in den hellblauen, leicht bewölkten Himmel.
  • Unternehmen und Betriebsrat schließen Betriebsvereinbarung „Mobile Arbeit - Wiederanlauf“ ab
  • Neue Regelungen beschreiben das Zusammenspiel von Präsenz vor Ort und ‚Mobiler Arbeit‘ für die Zeit nach Beendigung der pandemischen Lage
  • Mehr Freiraum für Beschäftigte, mobile Arbeitstage innerhalb eines Monats flexibel zu verteilen

Wolfsburg. Beschäftigte der Volkswagen AG können an bis zu vier Arbeitstagen pro Woche mobil arbeiten und diese Arbeitstage innerhalb eines Kalendermonats flexibel verteilen. Das regelt die neue Betriebsvereinbarung der Volkswagen AG, auf die sich Unternehmen und Gesamtbetriebsrat verständigt haben. Sie entwickelt die seit 2016 bestehende betriebliche Vereinbarung zur ‚Mobilen Arbeit‘ weiter und wird diese ablösen, sobald es das Infektionsgeschehen erlaubt. Die neue Vereinbarung ergänzt das vielfältige Angebot an mitarbeiterorientierten, flexiblen Arbeitsmodellen des Unternehmens.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.