Arne Meiswinkel, Verhandlungsführer der Volkswagen AG, erklärte: „Die heutigen Gespräche verliefen konstruktiv, wir liegen aber in der Lösung noch weit auseinander. Wir müssen gemeinsam weitere finanzielle Potentiale identifizieren. Ziel bleibt es, kurzfristig umsetzbare und nachhaltig wirkende Maßnahmen zur Kostenentlastung zu finden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern.“
Die Arbeitnehmerseite hatte dazu in der vorausgegangenen Verhandlungsrunde einen Gegenvorschlag unterbreitet, der Offenheit für einen finanziellen Beitrag der Beschäftigten signalisierte. Das Unternehmen begrüßte diesen Schritt, wies jedoch darauf hin, dass dieser Vorschlag nicht ausreiche, um eine nachhaltige Kostenentlastung zu gewährleisten.
Nach der heutigen Verhandlungsrunde wurden Fortschritte in der Diskussion festgestellt. Dennoch bleibt es nach Ansicht des Unternehmens weiter notwendig, gemeinsam zusätzliche Maßnahmen zu identifizieren, die nachhaltig wirken. „Wir müssen eine tragfähige Lösung entwickeln, die uns Investitionen in ein zukunftsfähiges Produktportfolio bis in die 2030er Jahre ermöglicht. Das schafft Sicherheit, das schafft Perspektiven für das Unternehmen und die Belegschaft“, so Meiswinkel.
Parallel werden Gespräche auf der betrieblichen Ebene mit dem Gesamtbetriebsrat geführt. Hier geht es unter anderem auch um die Frage der Überkapazitäten und die Fabrikkosten in den deutschen Werken. Wie bekannt, liegen die Positionen auch hier auseinander.
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 16. Dezember 2024 vereinbart.
Der Haustarifvertrag der Volkswagen AG gilt für rund 120.000 Beschäftigte der Werke in Wolfsburg, Braunschweig, Hannover, Salzgitter, Emden und Kassel sowie für die Volkswagen Financial Services, Volkswagen Immobilien GmbH und dx.one GmbH.
Zu den Forderungen der Volkswagen AG:
Beschäftigungssicherung
Die Beschäftigungssicherung bei Volkswagen ist seit 1994 fortlaufend weiter festgeschrieben worden. Mit der unternehmensseitigen Kündigung des Zukunftstarifvertrages sowie der betrieblichen Vereinbarung Roadmap zur Digitalen Transformation hat das Unternehmen auf die aktuellen wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen reagiert und verfolgt das Ziel, Standort- und Beschäftigungssicherung neu auszurichten.
Beschäftigung in Tarif Plus
Die Beschäftigung in Tarif Plus obliegt einem eigenständigen Rahmentarifvertrag [RTV T+] für Beschäftigte mit Spezialisten- oder Führungsfunktion. Beschäftigte in Tarif Plus haben abweichende Arbeitsbedingungen zu Tarifbeschäftigten im Haustarifvertrag wie zum Beispiel bei Arbeitszeit, Bonus oder Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs. Bereits Ende 2023 hat das Unternehmen eine Stabilisierung dieser Entgeltgruppe bei der Ernennung bekannt gegeben. Das Unternehmen kündigte in den Verhandlungen an, das Bonussystem für Beschäftigte in Tarif Plus neu auszurichten. Zielsetzung ist es, zukünftig dieses an die tarifliche Erfolgsbeteiligung zu koppeln.
Übernahme von Auszubildenden und Dual Studierenden
Die Volkswagen AG hat sich im Ausbildungstarifvertrag verpflichtet, 1.400 Ausbildungsplätze pro Jahr anzubieten. Aufgrund fehlender Bedarfe kam es in der Vergangenheit immer wieder zu großen Herausforderungen, eine Übernahme zu gewährleisten. Mit der Kündigung soll eine Anpassung der jährlich angebotenen Ausbildungsplätze sowie der Übernahme von Auszubildenden und Dual Studierenden bei der Volkswagen AG geregelt werden, die sich an den tatsächlichen Bedarfen orientiert und Beschäftigten wie Unternehmen bessere Planbarkeit ermöglicht.
Zeitarbeit
Volkswagen nutzt Zeitarbeit zum Ausgleich von Produktionsspitzen und für Kapazitätsschwankungen. Mit der Kündigung der Tarifverträge zum Einsatz von Zeitarbeit bei Volkswagen, will das Unternehmen Zeitarbeit zukünftig zu den tariflichen Konditionen der Zeitarbeit für die Branche einsetzen und nicht wie aktuell, zu weit höheren Kosten als der Wettbewerb beschäftigen.
Entgelt
Infolge der aktuellen Entwicklung der Automobilindustrie in Europa und besonders am Wirtschaftsstandort Deutschland sieht das Unternehmen deutlichen Handlungsbedarf, der über die Ablehnung der Forderungen der IG Metall hinaus geht. Vielmehr ist aus Sicht der Volkswagen AG ein Beitrag der Beschäftigten erforderlich. Für die Tarifverhandlungen bedeutet dies eine Forderung nach einer Senkung der Entgelte der Tarifbeschäftigten der Volkswagen AG um 10 Prozent.
Haustarifvertrag mit einheitlichen Arbeitsbedingungen
Für Volkswagen ist zudem ein zukunftsfester und wettbewerbsfähiger Haustarifvertrag mit einheitlichen Arbeitsbedingungen wie der 35 Wochenstunden und damit der Entfall des Bestandsschutzes für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor 2005 begonnen hat (HTV I), ein weiterer Effizienzbaustein.
Weitere Effizienzmaßnahmen
Ebenso zählen aus Sicht des Unternehmens der Entfall der Jubiläumsgratifikation sowie der Tariflichen Zulage von 170 Euro im Monat künftig zu den Effizienzmaßnahmen, die den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens mit sichern sollen.