Das haben wir in unseren Verhaltensgrundsätzen, dem Code of Conduct, fest verankert. Der Code of Conduct ist konzernweit für alle Beschäftigten des Volkswagen Konzerns gültig. Mit ergänzenden und verbindlichen Konzern- und lokalen Richtlinien wirken wir aktiv Korruption, Wirtschaftskriminalität und anderen Rechtsverstößen entgegen. Mehr Informationen dazu finden Mitarbeitende auch im Leitfaden zum Thema Anti-Korruption.
Unsere Verantwortung, das Unternehmen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Korruptionsrisiken zu schützen, nehmen wir sehr ernst. Ein elementarer Bestandteil unseres Compliance Management Systems ist deshalb die kontinuierliche Schulung unserer Belegschaft zur Korruptionsprävention. Mit modernen Web-based Trainings, Präsenzschulungen und vielfältigen Dialog-Formaten wird die Belegschaft für interne Regelungen und geltende Gesetze sensibilisiert und für den richtigen Umgang mit Korruptionsrisiken trainiert. So absolvieren alle Mitarbeitenden der angestellten Bereiche konzernweit verpflichtende Trainings zur Korruptionsprävention.
Die gleichen hohen Standards gelten auch für unsere nationalen und internationalen Geschäftspartner. Wir sind überzeugt, Korruptionsbekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Code of Conduct für Geschäftspartner ist fester Bestandteil der Verträge mit unseren Partnern. Darin formulieren wir unsere Erwartungen an das integre und rechtschaffene Verhalten unserer Dienstleister, Lieferanten und Vertriebspartner. Zudem schulen wir risikobasiert unsere Business Partner zu den Grundlagen von Compliance und Anti-Korruption. Die Compliance ist ebenfalls wichtiger Bestandteil von Merger & Acquisitions-Prozessen sowie der Zusammenarbeit mit den Nicht-kontrollierten Gesellschaften (Non-Controlled Shareholdings).
Im Rahmen der Business Partner Due Diligence prüfen wir die Integrität unserer Geschäftspartner konzernweit auf Basis eines Risko-basierten Ansatzes. Unternehmen, die im Rahmen unseres transparenten Prüfprozesses die Standards nicht erfüllen, kommen als Geschäftspartner des Volkswagen Konzerns nicht in Frage. Die Überprüfung erfolgt grundsätzlich vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und wird über die gesamte Dauer einer Geschäftsbeziehung fortgesetzt, z.B. durch ein automatisiertes, kontinuierliches (24/7) Integritätsmonitoring (Integrity monitoring) des Geschäftspartners. Auch nach Vertragsschluss werden die Geschäftspartner regelmäßig dahingehend geprüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Dabei unterstützen wir sie mit verschiedenen Formaten (z.B. Compliance Dialogen), die erforderlichen Standards zu erfüllen.
Ebenfalls Teil des weltweiten Compliance Management Systems zur Korruptionsbekämpfung ist unser zentrales Hinweisgebersystem. Uns ist wichtig, potentielle Regelverstöße von Beschäftigten des Volkswagen Konzerns zu kennen und angemessen zu reagieren. Hinweise auf Regelverstöße von Mitarbeitenden des Konzerns können daher jederzeit von unseren Beschäftigten, Kundinnen und Kunden sowie sonstigen Dritten gemeldet werden. Hierfür stehen eine Vielzahl von Meldekanälen und externe Ombudsleute zur Verfügung. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sowie Betroffene genießen dabei unseren höchstmöglichen Schutz.