TRATON hält derzeit bereits 94,36 % des Grundkapitals von MAN und wird den Minderheitsaktionären von MAN eine angemessene Barabfindung für den Erwerb der ausstehenden 5,64 % der MAN-Aktien zahlen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung steht derzeit noch nicht fest.
Seit der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen TRATON und MAN mit Wirkung zum 1. Januar 2019 beendet worden ist besteht ein faktisches Konzernverhältnis. Entfällt die MAN SE als Zwischenholding, kann TRATON die Gesamtkonzernstruktur effizienter gestalten und Entscheidungen schneller umsetzen. Zudem kann der Verwaltungsaufwand verringert werden.
Infolge der Verschmelzung werden insbesondere die MAN Truck & Bus SE sowie die Scania AB zu hundertprozentigen unmittelbaren Töchtern der TRATON SE.