Tarifverhandlung: Volkswagen setzt für Zukunftssicherung auf Beitrag der Beschäftigten

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Maleen Bösenberg
Maleen Bösenberg
Unternehmenskommunikation Sprecherin People & HR
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  • Zweite Verhandlung zur Tarifrunde 2024 für die Volkswagen AG in Wolfsburg
  • Volkswagen fordert zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit: Entgeltsenkung von 10 Prozent, Neuausrichtung Bonussystem Tarif Plus, Entfall von Sonderzahlungen, Bedarfsorientierte Anzahl von Auszubildenden und Dual Studierenden und deren Übernahme, Einen zukunftsfesten Haustarifvertrag mit einheitlichen Arbeitsbedingungen
  • Arne Meiswinkel, Verhandlungsführer der Volkswagen AG: Nur wer erfolgreich wirtschaftet, kann sichere Arbeitsplätze bieten. Dazu müssen wir unsere Arbeitskosten senken.“

Wolfsburg. Die Verhandlungskommissionen der Volkswagen AG sowie der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben heute in Wolfsburg die Verhandlungen zur Tarifrunde 2024 fortgesetzt. Im Vorfeld hatte die IG Metall die zusätzliche Forderung zum Wiederinkraftsetzen der zum 31. Dezember 2024 gekündigten Tarifverträge durch die Volkswagen AG ohne inhaltliche Veränderung an das Unternehmen aufgestellt. Dieser Forderung kann Volkswagen aufgrund der wirtschaftlichen Ausnahmesituation der Automobilindustrie nicht nachkommen. Ebenso auch nicht der Gewerkschaftsforderung nach einer Entgelterhöhung von 7 Prozent. Vielmehr sieht das Unternehmen in einer Entgeltsenkung von 10 Prozent einen Hebel, der der Volkswagen AG weiter Zukunftsinvestitionen ermöglicht, um wettbewerbsfähig zu bleiben und so Arbeitsplätze zu sichern.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.