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Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Investor Relations
Allgemein
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Die Volkswagen Group hat entschieden, Finanzberichte ausschließlich digital zur Verfügung zu stellen. Das ist ein Beitrag zur Ressourcenschonung.
Die digitalen Finanzberichte in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier.
Aktien und Dividende
WKN | ISIN | |
Vorzugsaktien | 766403 | DE0007664039 |
Stammaktien | 766400 | DE0007664005 |
Die Erstemission der Volkswagen Stammaktie (Nominalwert DM 100.-) erfolgte im April 1961 zum Ausgabepreis von DM 350.-. Seitdem sind 2 Aktiensplitts vollzogen worden: am 17. März 1969 im Verhältnis 1:2 (von DM 100.- auf DM 50.- Aktie) und am 6. Juli 1998 im Verhältnis 1:10 (von DM 50.- auf nennwertlose Aktie).
Die Volkswagen Vorzugsaktien wurden im September 1986 im Rahmen einer Kapitalerhöhung um 300 Mio. DM an der Börse eingeführt.
Die Vorzugs- und Stammaktien von Volkswagen werden an folgenden Wertpapierbörsen gehandelt: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Hamburg, München, Stuttgart.
Euro | ||||||
Dividende/Jahr | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 |
Vorzugsaktie | 9,06 | 8,76 | 7,56 | 4,86 | 4,86 | 4,86 |
Stammaktie | 9,00 | 8,70 | 7,50 | 4,80 | 4,80 | 4,80 |
Die Vorzugs- und Stammaktien der Volkswagen AG sind nennwertlose Stückaktien.
Finanzdaten (nach IFRS)
Jahr | 2024 | 2023 | 2022* | 2021 | 2020 | 2019 |
Abschluß | IFRS | IFRS | IFRS | IFRS | IFRS | IFRS |
Umsatz (Mio. €) | 324.656 | 322.284 | 279.050 | 250.200 | 222.884 | 252.632 |
*2022 wurde angepasst
Hauptversammlung
Teilnahme und Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zum Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag, siehe Tabelle „Wichtige Daten“) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden (Letzter Anmeldetag, siehe Tabelle „Wichtige Daten“).
In der Regel übernehmen die Depotbanken die Anmeldung und übermitteln einen Nachweis über den Aktienbesitz zum Nachweisstichtag (siehe Tabelle „Wichtige Daten“) für ihre Kunden an die Anmeldestelle unseres HV-Dienstleisters Computershare. Um diesen Anmeldeprozess anzustoßen, ist es erforderlich, dass die Aktionäre sich zeitnah nach Erhalt der Einladung an ihre Depotbank wenden (Letzter Anmeldetag, siehe Tabelle „Wichtige Daten“). Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Aktienbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Anmeldebestätigung inklusive der Zugangsdaten für die Nutzung des Aktionärsportals.
Aktionäre erhalten die Einladung grundsätzlich über ihre Depotbanken, da die Aktien der Volkswagen Aktiengesellschaft auf den Inhaber lauten. Aktionäre, die keine Einladung erhalten haben, werden daher gebeten, sich an ihre Depotbank zu wenden.
Insbesondere auf dem Postweg kann es zu einer Verzögerung der Zustellung kommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Computershare Operations Center mit der Telefonnummer +49 89 30903-6379 oder per E-Mail an aktionaersportal@computershare.de.
Ausübung der Rechte über das Aktionärsportal
Für die virtuelle Hauptversammlung stellt die Gesellschaft über die Internetseite www.volkswagen-group.com/hv ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem (Aktionärsportal) zur Verfügung. Die notwendigen Zugangsdaten erhalten Aktionäre nach erfolgreicher Anmeldung zur Hauptversammlung per E-Mail oder per Post. Das Aktionärsportal wird am Folgetag des Nachweisstichtags (siehe Tabelle „Wichtige Daten“) freigeschaltet.
Das Aktionärsportal bietet insbesondere die Möglichkeit, die Hauptversammlung live in Bild und Ton zu verfolgen, Fragen und/oder versammlungsbezogene Anträge live im Wege der Videokommunikation zu stellen, das Stimmrecht auszuüben (nur Stammaktionäre), Vollmacht zu erteilen, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären und Stellungnahmen im Vorfeld der Hauptversammlung einzureichen sowie einen Nachweis über die Ausübung der Stimmrechte im Nachgang der Hauptversammlung abzurufen.
Sollte der Aktionär nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, kann er einen Vertreter bevollmächtigen. Im Aktionärsportal ist die Erteilung der Vollmacht elektronisch unter der Rubrik „Vollmachtserteilung und Stimmabgabe“ – „Vollmacht an einen Dritten“ möglich. Sobald Vertreter bevollmächtigt sind, müssen sie sich neu im Aktionärsportal einloggen und ihre Identität bestätigen.
Unter der Rubrik „Ausübung der Aktionärsrechte“ – „Wortmeldung“ können Aktionäre (oder ihre bevollmächtigten Vertreter) am Hauptversammlungstag einen Redebeitrag im Aktionärsportal anmelden. Ein Techniker wird im Aktionärsportal Kontakt zu ihnen aufnehmen und überprüfen, ob die technischen Rahmenbedingungen (z.B. Ton- und Lichtverhältnisse) für eine Zuschaltung gegeben sind. Die Hauptversammlung kann zu jedem Zeitpunkt in Bild und Ton weiterverfolgt werden.
Ordnungsgemäß angemeldete Stammaktionäre können ihre Stimmen, ab Erhalt der Zugangsdaten bis zu dem vom Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt, im Aktionärsportal unter der Rubrik „Vollmachtserteilung und Stimmabgabe“ – „Briefwahl“ abgeben, ändern und widerrufen.
Ordnungsgemäß angemeldete Stammaktionäre können sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ab Erhalt der Zugangsdaten bis zu dem vom Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt, im Aktionärsportal unter der Rubrik „Vollmachtserteilung und Stimmabgabe“ – „Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab.
Ordnungsgemäß angemeldete Stammaktionäre können sich durch einen sonstigen Dritten, ab Erhalt der Zugangsdaten bis zu dem vom Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt, im Aktionärsportal unter der Rubrik „Vollmachtserteilung und Stimmabgabe“ – „Vollmacht an einen Dritten“ vertreten lassen. Bei Vertretung durch sonstige Dritte (z.B. Banken, Aktionärsvereinigungen) ist die Erteilung einer Vollmacht (und ggfs. Weisungen) notwendig.
Bitte beachten Sie insbesondere zu der Erteilung von Vollmachten die Ausführungen in den „Weiteren Angaben zur Einberufung“ in der Einladung zur Hauptversammlung auf der Hauptversammlungsinternetseite.
Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zugeschaltete Aktionäre (bzw. deren bevollmächtigte Vertreter) haben während der Versammlung die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung über das Aktionärsportal unter der Rubrik „Ausübung der Aktionärsrechte“ – „Widerspruch“ zur Niederschrift des Notars zu erklären. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen ermächtigt und erhält diese elektronisch zugesandt.
Aktionäre (bzw. deren bevollmächtigte Vertreter) können schriftliche Stellungnahmen im Aktionärsportal unter der Rubrik „Ausübung der Aktionärsrechte“ – „Einreichung von Stellungnahmen“ im Umfang von maximal 10.000 Zeichen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Frist einreichen (Einreichungsfrist von Stellungnahmen, siehe Tabelle „Wichtige Daten“).
Abstimmende können gem. gesetzlicher Bestimmungen innerhalb eines Monats nach dem Tag der virtuellen Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimmen gezählt wurden. Der Nachweis über die Stimmzählung (Abstimmbestätigung) ist im Aktionärsportal abrufbar.
Informationen zur Dividende
Jeder Aktionär, der am Tag der Hauptversammlung Aktien der Volkswagen Aktiengesellschaft im Depot hält, ist dividendenberechtigt (Haltezeitpunkt der Aktie für die Dividendenberechtigung, siehe Tabelle „Wichtige Daten“).
Die Höhe der Dividende für Stamm- und Vorzugsaktien wird auf der Hauptversammlung beschlossen. Der Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand kann dem Tagesordnungspunkt 2 der Einladung sowie der Tabelle „Wichtige Daten“ auf der Hauptversammlungsinternetseite entnommen werden.
Der Tag der Dividendenauszahlung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich generell auf den dritten Geschäftstag nach der Hauptversammlung (Dividendenzahlung, siehe Tabelle „Wichtige Daten“).