DIE ELEKTRONISCHEN FASSUNGEN DER MATERIALIEN, AUF DIE SIE ZUGREIFEN MÖCHTEN, WERDEN AUF DIESER WEBSEITE VON DER VOLKSWAGEN AG (DIE „GESELLSCHAFT”) NACH TREU UND GLAUBEN UND LEDIGLICH FÜR INFORMATIONSZWECKE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
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Grundlage des Zugriffs
Der Zugriff auf die elektronischen Fassungen dieser Materialien wird von der Gesellschaft nach Treu und Glauben und lediglich für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Personen, die auf diese Webseite zugreifen möchten, geben gegenüber der Gesellschaft die Zusicherung und Gewährleistung ab, dass sie dabei lediglich Informationszwecke verfolgen. Die Bereitstellung von Pressemitteilungen und anderen Dokumenten in elektronischer Form stellt kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zu einem Angebot für den Kauf der in den Materialien erwähnten Wertpapiere (die „Wertpapiere“) dar. Darüber hinaus stellt sie keine Empfehlung seitens der Gesellschaft oder einer anderen Partei zum Kauf oder Verkauf der Wertpapiere dar.
Personen im Ausland
In bestimmten Jurisdiktionen ist das Betrachten der Materialien auf dieser Webseite möglicherweise nicht rechtmäßig. In anderen Jurisdiktionen ist möglicherweise nur bestimmten Personengruppen gestattet, diese Materialien zu betrachten. Personen, die sich in einer Jurisdiktion mit Beschränkungen aufhalten oder dort ansässig sind und diese Materialien betrachten möchten, sollten sich vergewissern, dass sie keinerlei vor Ort geltenden Vorschriften unterliegen, nach denen ihnen dies untersagt oder für sie mit Einschränkungen versehen ist.
Sofern die Gesellschaft keine anderslautende Festlegung trifft und es gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen zulässig ist, stellen die Materialien insbesondere kein Angebot und keine Aufforderung und auch keinen Teil davon zum Kauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere seitens der Gesellschaft in den Jurisdiktionen mit Beschränkungen oder anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein Angebot oder Verkauf vor der Registrierung oder Einstufung gemäß den Wertpapiergesetzen der betreffenden Jurisdiktion unrechtmäßig wäre.
Die Wertpapiere wurden und werden insbesondere nicht gemäß dem US-amerikanischen Securities Act of 1933 (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten, auch von außerhalb, nicht angeboten oder verkauft werden außer im Rahmen einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Zuge einer Transaktion, die ihnen nicht unterliegt. Es erfolgt keine Registrierung und kein Angebot der Wertpapiere entsprechend geltenden Wertpapiergesetzen von Bundesstaaten, Provinzen, Territorien, Verwaltungsbezirken oder Jurisdiktionen der Vereinigten Staaten oder der anderen Jurisdiktionen mit Beschränkungen. Außer im Rahmen einer Ausnahmeregelung gemäß den maßgeblichen Wertpapiergesetzen dürfen die Wertpapiere entsprechend in den Vereinigten Staaten, auch nicht von außerhalb, oder den anderen Jurisdiktionen mit Beschränkungen oder anderen Jurisdiktionen, sofern dies in der betreffenden Jurisdiktion einen Verstoß gegen die maßgeblichen Gesetze darstellen oder eine Registrierung erfordern würde, weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft, aufgenommen, ausgeübt, abgelehnt, weiterverkauft, übergeben oder ausgeschüttet werden. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Nutzer im Vereinigten Königreich
Im Vereinigten Königreich sind die folgenden Materialien lediglich bestimmt für „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) in der kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 in nationales Recht des Vereinigten Königreichs aufgenommenen Fassung, die (i) Anlageexperten (investment professionals) im Sinne des Artikels 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in jeweils geltender Fassung (die „Order“), (ii) Unternehmen mit hohem Eigenkapital (high net worth entities), denen sie anderweitig rechtmäßig übermittelt werden dürfen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen, oder (iii) Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (invitation or inducement to engage in investment activity) (im Sinne von Section 21 des Financial Services and Marktes Act 2000) in Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften anderweitig rechtmäßig übermittelt werden oder für die eine solche Übermittlung veranlasst werden darf, sind (alle betreffenden Personen werden insgesamt als „relevante Personen“ bezeichnet). Die Wertpapiere und Aufforderungen, Angebote oder Vereinbarungen für die Zeichnung, den Kauf oder den anderweitigen Erwerb der Wertpapiere stehen nur für relevante Personen zur Verfügung oder werden mit ihnen abgeschlossen. Personen, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, sollten dieses Dokument und seine Inhalte nicht als Grundlage für ihre Handlungen oder anderweitige Grundlage verwenden.
Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum
(ausgenommen Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Spanien, zusammen „Zulässige Staaten“)
Sie befinden sich in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) (mit Ausnahme eines Zulässigen Staates) oder sind dort ansässig und Sie sind ein „qualifizierter Anleger“ im Sinne des Artikels 2 Buchstabe e der Prospektverordnung („qualifizierter Anleger“). „Prospektverordnung“ bezeichnet für diese Zwecke die Verordnung (EU) 2017/1129 in jeweils geltender Fassung. Wenn Sie als Treuhänder oder beauftragte Stelle für ein oder mehrere Anlegerkonten tätig sind, (a) bildet jedes betreffende Konto einen qualifizierten Anleger, (b) verfügen Sie über Ermessensspielraum bei den Investitionen hinsichtlich der einzelnen Konten und (c) verfügen Sie über vollständige Befugnisse und Vollmachten für die Abgabe der hier vorgesehenen Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen und Bestätigungen für die einzelnen Konten.
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